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Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge

Gem. § 82 Grundbuchordnung (GBO) soll das Grundbuchamt nach Bekanntwerden eines Sterbefalls auf die Berichtigung des Grundbuchs (Eintragung des/der Erben als Rechtsnachfolger des verstorbenen Eigentümers) hinwirken.

Die Berichtigung des Grundbuchs erfolgt auf schriftlichen Antrag. Eine Antragstellung per E-Mail genügt nicht. Bei mehreren Erben genügt der schriftliche Antrag eines Erben.

Dem Antrag ist ein formgerechter Erbnachweis beizufügen.

Dies erfolgt in der Regel mittels

·         Ausfertigung eines Erbscheins,

·         beglaubigter Abschrift eines europäischen Nachlasszeugnisses,

·         beglaubigter Abschrift der letztwilligen Verfügungen von Todes wegen (notarielles Testament oder Erbvertrag) mit Eröffnungsniederschrift.

Kopien dieser Dokumente sind nicht ausreichend.
Einen Erbnachweis erhalten Sie erforderlichenfalls beim zuständigen Amtsgericht, Nachlassgericht.

Die eingereichten Dokumente erhalten Sie nach Vollzug der Grundbuchberichtigung im Grundbuch samt einer entsprechenden Eintragungsbekanntmachung zurück.

Ein Formular zur Antragstellung kann hier aufgerufen und sodann ausgedruckt werden:

Formular Grundbuchberichtigungsantrag aufgrund Erbfolge.

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular samt formgerechtem Erbnachweis senden Sie uns bitte per Post oder per EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) zu.

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