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Im Zuge der Umsetzung der Grundbuchamtsreform wurde die Führung der Grundbücher in Baden-Württemberg bis zum 1. Januar 2018 schrittweise auf 13 Amtsgerichte übertragen.
Die Umsetzung der Reform hat im badischen Landesteil bereits im April 2012 begonnen. Dort wurden an den Amtsgerichten Achern, Emmendingen,
Mannheim, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen bereits fünf
von insgesamt sechs zentralen Grundbuchämtern eröffnet. Der Standort Mannheim folgte 2014.
Im württembergischen Landesteil wurden die zentralen Grundbuchämter bei den Amtsgerichten Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen schrittweise ab 2015 eröffnet.
Die papiernen Grundakten und papiernen Grundbücher werden beim Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim gelagert.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier www.grundbuchzentralarchiv.de
