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Grundbuchamt
Anschrift:
Otto-Lilienthal-Straße 24
71034 Böblingen
.:07031/6860-0
x:07031/6860-300 oder 0800 66449281239
ail: Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de.
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
safe-sp1-1425286319224-015785166
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Die Einsichtnahme in Grundbücher ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail oder Telefon möglich.
Anträge übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese direkt in den Briefkasten.
Bei unaufschiebbaren Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an
Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de .
Grundbuchabschriften und Dokumentenausdrucke aus der elektronischen Grundakte können Sie auf unserer
Homepage beantragen, sie finden den jeweiligen Link unter
Das Amtsgericht – Grundbuchamt – Grundbucheinsicht und Grundbuchausdrucke sowie Abschriften aus der elektronischen
Grundakte.
Wichtige Hinweise:
Zur Vermeidung von Nachteilen sind Postsendungen an das Grundbuchamt ausschließlich an die Adresse Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen oder an das Postfach 1620, 71006 Böblingen zu senden.
Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge:
Gem. § 82 Grundbuchordnung (GBO) soll das Grundbuchamt nach Bekanntwerden eines Sterbefalls auf die Berichtigung des Grundbuchs (Eintragung des/der Erben als Rechtsnachfolger des verstorbenen Eigentümers) hinwirken.
Die Berichtigung des Grundbuchs erfolgt auf schriftlichen
Antrag. Eine Antragstellung per E-Mail genügt nicht. Bei mehreren Erben genügt der schriftliche Antrag eines Erben.
Dem Antrag ist ein formgerechter Erbnachweis
beizufügen.
Dies erfolgt in der Regel mittels
-Ausfertigung eines Erbscheins,
-beglaubigter Abschrift eines europäischen
Nachlasszeugnisses oder
-beglaubigter Abschrift der letztwilligen Verfügungen von
Todes wegen (notarielles Testament oder Erbvertrag) mit Eröffnungsniederschrift.
Kopien dieser Dokumente sind nicht ausreichend.
Die eingereichten Dokumente erhalten Sie nach Vollzug der
Grundbuchberichtigung im Grundbuch zurück.
Einen Erbnachweis erhalten Sie erforderlichenfalls beim
zuständigen Amtsgericht
-Nachlassgericht-.
Nach Vollzug der Grundbuchberichtigung im Grundbuch erhalten Sie eine entsprechende Eintragungsbekanntmachung.
Ein Formular zur Antragstellung kann hier aufgerufen und sodann ausgedruckt werden:
Formular Grundbuchberichtigungsantrag aufgrund Erbfolge.
Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular samt formgerechtem Erbnachweis senden Sie uns bitte per Post zu.
Das für Sie zuständige Grundbuchamt finden Sie über den Link www.justizadressen.nrw.de/de/justiz