Zum Inhalt springen

Datum: 08.10.2025

Aktenzeichen: 14 Ca 2451/25

1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 16.01.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 16.191.- Euro festgesetzt.