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Datum: 08.10.2025
Aktenzeichen: 14 Ca 2451/25
1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom
16.01.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 16.191.- Euro festgesetzt.