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Datum: 07.10.2025

Aktenzeichen: 27 Ca 251/24

1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 104,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5  Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 21.06.2024 zu bezahlen.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 98 %, der Beklagtenseite zu 2 % auferlegt.

4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 5.616,00.