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Datum: 08.10.2025

Aktenzeichen: 15 Ca 5841/24

Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung vom 26.09.2024, zugestellt am 30.09.2024, zum 31.12.2024 beendet worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als IT Consultant Performance Management cubus über den 31.12.2024 hinaus bis zum Rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Arbeitsentgelt für die Zeit vom 01.10.2023 bis zum 13.05.2024 in Höhe von monatlich jeweils 3.615,00 EUR brutto, insgesamt 26.871,50 EUR brutto abzüglich von der Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 07.04.2024 gezahlten 10.796,10 € netto Arbeitslosengeld zuzüglich jeweils 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 3.615,00 € seit dem 31.10., 30.11. und 31.12.2023 sowie seit dem 31.01., 29.02., 31.03. und 30.04.2024 sowie aus 1.566,50 € seit dem 31.05.2024 zu zahlen.
4. Die Klage wird abgewiesen. 5. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 75,1 %, die Klägerin zu 24,9 %. 6. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 40.657,40 EUR festgesetzt. 7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.