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Datum: 16.09.2025

Aktenzeichen: 25 Ca 215/25

1. Es wird festgestellt, dass der mit Schreiben vom 15.07.2024 ausgesprochene Widerruf der Nebentätigkeitsgenehmigung rechtsunwirksam ist.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 8.741,98 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.